Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
Unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit“. Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem…
WWG Steuerberatung PartG mbB Walczak • Wegmann • Gesterkamp Steuerberater & Rechtsanwälte
Unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit“. Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem…